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Licht - natürliche Ressourcen nutzen - Lichtplanung bei geringen Abstandsflächen
In der städtebaulichen Planung und bei der Genehmigungsplanung von Gebäuden sind Betrachtungen zur Besonnungs- / Verschattungssituation sowie zu einer ausreichenden Belichtung in Räumen immer häufiger notwendig. Bei der Reduzierung der erforderlichen Abstandsflächen wird es immer wichtiger schon im ersten Planungsstadium diese Aspekte zu betrachten. Im Bauantrag ist z.B. bei gewerblichen Büronutzungen oder auch bei Krankenhäusern eine Belichtungsstudie, auch zum Nachweis der Einhaltung der Anforderungen des Arbeitsschutzes, erforderlich. Die aktuellen Beurteilungsmaßstäbe werden aufgezeigt und Möglichkeiten für den Planer/Architekten vorgestellt. (DIN EN 17037, DIN 5034-1, ASR A3.4).
Abstandsflächen, DIN 5034, DIN EN 17037, Besonnung, Tageslichtquotient, Arbeitsschutzanforderungen, ASR A3.4
Luftschadstoffausbreitung - Berechnungen auf Grundlage des neuen Handbuchs für Emissionsfaktoren 4.1
In vielen innerstädtischen Straßenabschnitten wird weiterhin der in der 39. BImSchV festgelegte Grenzwert zum NO2-Jahresmittelwert überschritten. Maßnahmen zur Reduzierung der Luftschadstoffbelastung, wie die in Düsseldorf eingeführten Umweltspuren oder Dieselfahrverbote erhitzen zurzeit die Gemüter. Die Beurteilung der Luftqualität für städtische Planvorhaben erfolgt in der Regel mittels Ausbreitungsberechnungen. Grundlage für Ausbreitungsberechnungen ist das Handbuch für Emissionsfaktoren (HBEFA). Mit dem neuen HBEFA 4.1, welches Ende 2019 veröffentlicht wurde, sind die Emissionsfaktoren von KFZ für NOx gegenüber älteren Versionen deutlich angestiegen. Die bisherige Reduzierung, die für die Zukunft innerhalb städtebaulicher Studien berücksichtigt wurde, fällt insbesondere für NOx deutlich geringer aus. Welche Auswirkungen dies auf zurzeit vorliegende Planungen hat, wird anhand von Beispielen erläutert.
39.BImSchV, HBEFA4.1, Luftreinhalteplanung, Umweltfahrspuren
Berliner Leitfaden - Lärmschutz in der verbindlichen Bauleitplanung
Die Berliner Senatsverwaltung hat im Mai 2017 den Berliner Leitfaden „Schallschutz in der verbindlichen Bauleitplanung“ veröffentlicht. Dieser Leitfaden soll 2020 noch einmal novelliert werden. Die Herangehensweisen, Festsetzungen und Beurteilungsmaßstäben einheitlich zu regeln, ist sehr zu begrüßen. Im September fand eine Konferenz mit Gutachtern statt, auch unter Beteiligung von Peutz, um mögliche Anpassungen zu erörtern. Die wesentlichen Grundlagen werden in diesem Vortrag vorgestellt. Der Leitfaden kann als Beispielsammlung von Festsetzungen und Abwägungskriterien auch für andere Kommunen und Stadtplaner hilfreich sein.
Berliner Leitfaden, Bebauungsplan, Festsetzungen, Begründung, Regelungen zum Schallschutz
Emissionskontingentierung als Wunderwaffe?
Rechtsprechung und Konsequenzen
Eine Zeit lang erschien die Emissionskontingentierung als Wunderwaffe zur planerischen Bewältigung von Lärmkonflikten. Sie diente als Hilfe, Nutzungsoptionen abzugrenzen und fair zu verteilen.
Die Rechtsprechung hat das Anwendungsfeld des Instrumentes stark verengt,
gestützt auf ihr Verständnis von § 1 Abs. 4 BauNVO.
Machen Kontingentierungen danach überhaupt noch Sinn? Und welche weiteren Konsequenzen sind zu ziehen? Längst ist hier noch nicht alles geklärt.
Emissionskontingentierung, Ausweisung und Gliederung von Gewerbegebieten, Konfliktlösung, Gemengelagen
Heranrückende Wohnbebauung: Maßnahmen bei Überschreitung der Richtwerte der TA Lärm
Baugrund wird weniger und teurer. Unterschiedliche Nutzungen rücken näher zusammen, der Trennungsgrundsatz nach §50 BImSchG kann an vielen Stellen durch Abstand nicht erfüllt werden. Die architektonische Selbsthilfe bei Planungen von Wohnnutzungen im Umfeld von gewerblichen Nutzungen ist mittlerweile Standard. Was in Hamburg bei der Umsetzung der Hafencity zulässig ist, wird anderenorts nicht zugelassen. Mittels Beispielen wird ein Überblick möglicher Lösungsansätze in Form von optimierten Grundrissen, baulich angepassten Loggien/Balkonen, Fassadengestaltung und der Wahl spezieller Fenster gegeben.
Architektonische Selbsthilfe, Hamburger Fenster, Neusser Fenster, Prallscheiben, verglaste Loggien, konforme Fensterkonstruktionen, TA-Lärm
Ist Baulärm rechtlich privilegiert? Überschreitung von Richtwerten der AVV Baulärm - sind Entschädigungen eine Lösung?
Nahezu für jede Baumaßnahme sind auch schon im Vorfeld Betrachtungen zu Schallimmissionen im Umfeld während der Bauzeit zu treffen. Dies betrifft auch große Straßen- und Schienenprojekte. Dabei ist nicht die Frage ob Überschreitungen auftreten, sondern wie hoch die Überschreitungen sind. Neben der Untersuchung und letztendlich auch dem Bau von aktiven Maßnahmen ist auch eine Entschädigung eine letzte Möglichkeit. Eine Regelung zu einer Höhe von Entschädigungen gibt es bislang nicht, auch wenn seitens des Eisenbahnbundesamtes daran gearbeitet wird. Mögliche Lösungsansätze werden anhand von Praxisbeispielen dargestellt.
AVV Baulärm, Prognose, Maßnahmenabwägung, Entschädigungen
Wärmedämmung im Gebäudebestand
Maßnahmen zur Energieeinsparung und zum Klimaschutz
Gerade bei denkmalgeschützten Gebäuden ist die Umsetzung von wärmedämmenden Maßnahmen schwierig. Als einzige Möglichkeit bleibt in vielen Situationen nur die Umsetzung einer innenseitigen Fassadendämmung. Solche Maßnahmen sind aber bauphysikalisch nicht einfach. Die theoretischen Grundlagen und praktischen Umsetzungen werden im Vortrag anschaulich dargestellt.
Denkmalschutz, Innendämmung, Bauphysik, Klimaschutz
Immissionsschutz bei Hochhäusern
In Düsseldorf wie auch in anderen Städten werden zunehmend Hochhäuser mit 15 oder mehr Geschossen geplant. Bereits in der Bauleitplanung werden hierbei Fragen aufgeworfen, die eine individuelle Betrachtung erfordern. Je höher die Gebäude sind, desto großräumiger muss das akustische Simulationsmodell Schallquellen berücksichtigen. Zusätzlich müssen Betrachtungen zum Windklima erfolgen und der Bebauungsradius im Rahmen der Verschattungsuntersuchungen muss erweitert werden. Kommen dann noch viele Tiefgaragenstellplätze und Einflüsse aus Erschütterungen angrenzender Bahntrassen hinzu, ergibt sich ein weites Untersuchungsfeld.
Hochhäuser, Schallschutz, Windkanaluntersuchung, Verschattung, Erschütterungen
WICHTIGE INFORMATION:
VERANSTALTUNGEN FALLEN AUS!
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der aktuellen Situation sehen wir uns gezwungen unsere Seminarnachmittage am 05.05.2020 in Düsseldorf und 07.05.2020 in Berlin abzusagen.
Wir bedanken uns für die schon jetzt vorliegenden ca. 200 Anmeldungen. Allen werden wir noch gesondert per mail absagen.
Je nach Entwicklung der Lage versuchen wir zumindest den Seminarnachmittag in Düsseldorf gegen Ende des Jahres im November oder Dezember nachzuholen. Über die Situation werden wir Sie hier auf dem laufenden halten.
Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von Peutz Consult